Kann ich mir die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn ich die Ware aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausführe?
Ja, wenn du die Ware aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land wie z.B. die Schweiz ausführst, können wir dir die deutsche Mehrwertsteuer erstatten. Dafür beachte bitte folgende Schritte:
- Lieferadresse in Deutschland: Die Bestellung muss an eine deutsche Lieferadresse gesendet werden.
- Ausfuhrnachweis: Lass dir die Originalrechnung beim Grenzübertritt vom Zoll abstempeln. Dieser Stempel dient als Nachweis für die Ausfuhr.
- Rücksendung der Rechnung: Schicke uns die abgestempelte Originalrechnung per Post an unsere Firmenadresse:
Bau- und Heimwerkermarkt Müllenhoff GmbH
Remmeswiese 1
59955 Winterberg
Deutschland - Rückerstattung: Nach Erhalt und Prüfung der abgestempelten Rechnung erstatten wir dir die Mehrwertsteuer auf dein ursprünglich verwendetes Zahlungsmittel. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen.
Bitte beachte: Eine nachträgliche Steuererstattung ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.