Kann ich mir die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn ich die Ware aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausführe?
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Kann ich mir die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn ich die Ware aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land ausführe?

Ja, wenn du die Ware aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land wie z.B. die Schweiz ausführst, können wir dir die deutsche Mehrwertsteuer erstatten. Dafür beachte bitte folgende Schritte:

  1. Lieferadresse in Deutschland: Die Bestellung muss an eine deutsche Lieferadresse gesendet werden.
  2. Ausfuhrnachweis: Lass dir die Originalrechnung beim Grenzübertritt vom Zoll abstempeln. Dieser Stempel dient als Nachweis für die Ausfuhr.
  3. Rücksendung der Rechnung: Schicke uns die abgestempelte Originalrechnung per Post an unsere Firmenadresse:

    Bau- und Heimwerkermarkt Müllenhoff GmbH
    Remmeswiese 1
    59955 Winterberg
    Deutschland
  4. Rückerstattung: Nach Erhalt und Prüfung der abgestempelten Rechnung erstatten wir dir die Mehrwertsteuer auf dein ursprünglich verwendetes Zahlungsmittel. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen.

Bitte beachte: Eine nachträgliche Steuererstattung ist nur möglich, wenn alle Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

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